Was ist bei Zurrmitteln erlaubt? - Neue Regelungen

Für die Produktion von Zurrmitteln gilt in Europa in der Regel die EN 12195. Was die Anwendung der Zurrmittel angeht, gilt die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1. Diese ist nun endlich nach vielen Jahren der Überarbeitung final und mit kleinen Änderungen veröffentlicht worden. Gültig sind die Änderungen bereits seit März 2023, hier noch einmal ein kurzer Überblick.

Prüfpflicht

Die Prüfpflicht der Zurrmittel ist nichts Neues. Die jährliche Prüfung von Zurrmitteln ist bereits seit 2006 in der VDE 2700 geregelt.

Nachstehend der Auszug aus der aktuellen Fassung:

  • Zurrmittel sind vor ihrer Verwendung auf augenfällige Mängel hin zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind Zurrmittel der weiteren Benutzung zu entziehen.
  • Der Unternehmer hat in einer Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Zurrmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Ablegereife Zurrmittel sind der weiteren Benutzung zu entziehen. Im Gebrauch befindliche Zurrmittel sind jedoch in regelmäßigen Abständen von längsten einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

 

 

Diese Änderungen der Richtlinie gelten

Es gibt drei Konkretisierungen in der neuen Richtlinie. Diese sind wie folgt:

Zurrgurte kürzen

Zurrgurte dürfen nun auch offiziell abgeschnitten/gekürzt werden. Die Hersteller lassen dies bereits seit einigen Jahren zu. Denn Zurrgurte werden in Tausenden an Metern produziert, eingefärbt und dann in die Längen geschnitten, die der Anwender/Kunde haben möchte. Dies hat auf die Kräfte keinerlei Einfluss. Daher ist es nur logisch, dass dies in der Richtlinie nun auch zugelassen wurde. Also: Abschneiden der Gurte ist zulässig. Damit das Gurtband nicht weiter aufdröselt, das Ende mit dem Feuerzeug etc. einfach etwas erwärmen.

Nutzung eines Hebemittels

Oft wird diskutiert, ob ein textiles Anschlagmittel in der Ladungssicherung verwendet werden darf. Schliesslich ist die Nutzung von Ladungssicherungsmitteln beim Heben strikt verboten. In einem textilen Hebemittel versteckt sich eine siebenfache Sicherheit, während in der Ladungssicherung eine zweifache Sicherheit sein muss. Gerne wird diese Hebeschlaufe beim Herstellen eines Kopflashing genutzt. Die Nutzung eines Hebemittels ist nun ebenfalls durch die Richtlinie offiziell zugelassen.

Verdrehung erlaubt

Laut DIN EN 12195-2 ist das Verdrehen eines Zurrgurtes strikt verboten. Bei einer offenen Ladefäche und der Anwendung von Niederzurren kommt es beim Gurt zu einem Vibrieren und Pfeifen. Also wurde der Gurt teilweise einmal um die eigene Achse, damit das Vibrieren und Pfeifen aufhört. Diese bisherige "Grauzone" ist nun ebenfalls zugelassen! Die Verdrehung darf allerdings nicht auf einer Kante stattfinden.

Bisherige Richtlinien

Hier noch einmal die wichtigsten Kriterien, welche bereits länger in der Richtlinie geregelt sind:

  • Nicht erlaubt sind Einschnitte oder Beschädigungen an der Webkante von mehr als 10 % in Summe der Gurtbandbreite
  • Die Aufdehnung des Hakenmauls um mehr als 5 % ist ebenfalls nicht erlaubt
  • Das Etikett muss lesbar und vorhanden sein
  • Wie herum der Haken eingehängt werden muss, ist auch jetzt immer noch egal!