Die Prüfpflicht der Zurrmittel ist nichts Neues. Die jährliche Prüfung von Zurrmitteln ist bereits seit 2006 in der VDE 2700 geregelt.
Nachstehend der Auszug aus der aktuellen Fassung:
- Zurrmittel sind vor ihrer Verwendung auf augenfällige Mängel hin zu kontrollieren. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind Zurrmittel der weiteren Benutzung zu entziehen.
- Der Unternehmer hat in einer Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Zurrmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Ablegereife Zurrmittel sind der weiteren Benutzung zu entziehen. Im Gebrauch befindliche Zurrmittel sind jedoch in regelmäßigen Abständen von längsten einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.