Mit der persönlichen Schutzausrüstung Hauterkrankungen minimieren

Eine Prävention, die allen nützt

Dass die UV-Strahlung unserer Haut schadet, ist allgemein bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die UV-Exposition nicht nur in der Freizeit besteht. Betroffen sind Personen, die im Freien arbeiten wie etwa Landschaftsgärtner oder Bauarbeiter. Von diesen Berufsgruppen erkranken pro Jahr rund 1000 Personen an Hautkrebs. 

Besonders gefährdet ist der Kopf, insbesondere die Nase, die Ohren und der Nacken. Ohne sich wirksam gegen die schädliche UV-Strahlung zu schützen, ist das Risiko für Hautkrebs zu gross. Ziel ist es, die Krebserkrankungen deutlich zu senken.

Sonne, Hitze, UV-Strahlen und Ozon

  • Die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne verursacht pro Jahr rund 1000 Fälle von Hautkrebs-Erkrankungen bei Arbeiten im Freien.
  • Schon bei leichter Bewölkung und moderaten Temperaturen schaden UV-Strahlen Ihrer Haut.
  • Wer im Freien arbeitet, ist bis zu doppelt so viel UV-Strahlung ausgesetzt wie während der Freizeit und in den Ferien zusammen.
  • Schützen Sie sich vor der Sonne und schädlichen UV-Strahlen. Tragen Sie entsprechende Kleidung und im Juni und Juli eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz.
  • Verwenden Sie reichlich Sonnencreme.

Profis schützen sich

Richten Sie die Arbeitszeiten so ein, dass Sie die stärkste UV-Belastung vermeiden können. Beschatten Sie den Arbeitsplatz. Ist dies nicht möglich, braucht es geeignete persönliche Schutzausrüstungen und Sonnencreme.

 

Sonnenschutz – von April bis September!

Wer bei der Arbeit und in der Freizeit an der Sonne ist, muss sich ab Anfang April konsequent vor der schädlichen UV-Strahlung schützen. Betriebe sind verpflichtet für ihre Mitarbeitenden Massnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zu treffen. Die Wahl der Schutzmassnahmen ist der Arbeitssituation anzupassen.

Für Schatten sorgen

Schatten dient als guter Sonnenschutz. Gibt es eine Möglichkeit den Arbeitsplatz mit einem Sonnendach oder Zelt abzuschatten, ist dies der wirksamste Schutz.

Arbeitszeiten anpassen

Richten Sie Ihre Arbeiten nach dem Sonnenstand. Arbeiten Sie zwischen 11 und 15 Uhr nur draussen, wenn es nicht anders geht.

Persönliche Schutzmassnahmen treffen

Ist es nicht möglich für Schatten zu sorgen oder die Arbeitszeiten anzupassen, treffen Sie persönliche Schutzmassnahmen. Den besten Schutz bieten Kleider, die möglichst viele Hautstellen bedecken. Cremen Sie alle unbedeckten Hautstellen mehrmals täglich mit Sonnencreme ein.

Zusätzliche Schutzmassnahmen für den Sommer

Im Sommer (Juni/Juli) ist die UV-Strahlung am gefährlichsten. Dann müssen Sie sich an sonnigen und auch an leicht bewölkten Tagen zusätzlich schützen. Kopf, Ohren und Nacken sind am meisten gefährdet. Tragen Sie deshalb bei Arbeiten an der Sonne einen Hut oder Helm mit Stirnblende und Nackenschutz oder arbeiten Sie im Schatten.

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SRF News: Bauarbeiter sollen auch im Sommer unter den Helm

Auch die SRF berichtet über das Thema. Entdecken Sie den Artikel über den Schutz vor Sonne und Hitze: Nackte Oberkörper und kurze Hosen will die Suva ohnehin nicht mehr sehen. SRF fragt auf einer Grossbaustelle nach.

Was der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen muss

Gegen die schädliche Einwirkung von UV-Strahlung muss der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmassnahmen treffen (Art. 82  UVG). Die Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Schutzmassnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch die Abgabe und Verwendung von Sonnencreme und das Tragen von entsprechender Kleidung. Im Sommer (Juni/Juli) ist die UV-Strahlung am gefährlichsten. Gesicht, Kopf, Nacken und Ohren sind punkto hellem Hautkrebs besonders gefährdet. Deshalb ist wichtig, diese Hautstellen müssen Sie zusätzlich schützen. 

Beispiele:

  • Beschatten Sie den Arbeitsplatz.
  • Arbeiten Sie ausserhalb der Spitzenzeiten mit der höchsten UV-Belastung (11 bis 15 Uhr).
  • Tragen Sie eine entsprechende Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz (z.B. als Helmaufsatz).

Was tun bei einer Hauterkrankung

Wenn Sie in Ihrem Berufsleben über viele Jahre regelmässig der Sonne ausgesetzt sind oder früher waren, kann es sein, dass Sie an Hautkrebs leiden. Dabei kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Dies trifft insbesondere für Krankheiten von hellem Hautkrebs zu. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Arzt darüber, auch wenn Sie nicht mehr berufstätig sind. Es gilt die Symptome abzuklären und über das weiter Vorgehen zu entscheiden.