Profis schützen sich
Richten Sie die Arbeitszeiten so ein, dass Sie die stärkste UV-Belastung vermeiden können. Beschatten Sie den Arbeitsplatz. Ist dies nicht möglich, braucht es geeignete persönliche Schutzausrüstungen und Sonnencreme.
Dass die UV-Strahlung unserer Haut schadet, ist allgemein bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die UV-Exposition nicht nur in der Freizeit besteht. Betroffen sind Personen, die im Freien arbeiten wie etwa Landschaftsgärtner oder Bauarbeiter. Von diesen Berufsgruppen erkranken pro Jahr rund 1000 Personen an Hautkrebs.
Besonders gefährdet ist der Kopf, insbesondere die Nase, die Ohren und der Nacken. Ohne sich wirksam gegen die schädliche UV-Strahlung zu schützen, ist das Risiko für Hautkrebs zu gross. Ziel ist es, die Krebserkrankungen deutlich zu senken.
Richten Sie die Arbeitszeiten so ein, dass Sie die stärkste UV-Belastung vermeiden können. Beschatten Sie den Arbeitsplatz. Ist dies nicht möglich, braucht es geeignete persönliche Schutzausrüstungen und Sonnencreme.
Wer bei der Arbeit und in der Freizeit an der Sonne ist, muss sich ab Anfang April konsequent vor der schädlichen UV-Strahlung schützen. Betriebe sind verpflichtet für ihre Mitarbeitenden Massnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zu treffen. Die Wahl der Schutzmassnahmen ist der Arbeitssituation anzupassen.
Schatten dient als guter Sonnenschutz. Gibt es eine Möglichkeit den Arbeitsplatz mit einem Sonnendach oder Zelt abzuschatten, ist dies der wirksamste Schutz.
Richten Sie Ihre Arbeiten nach dem Sonnenstand. Arbeiten Sie zwischen 11 und 15 Uhr nur draussen, wenn es nicht anders geht.
Ist es nicht möglich für Schatten zu sorgen oder die Arbeitszeiten anzupassen, treffen Sie persönliche Schutzmassnahmen. Den besten Schutz bieten Kleider, die möglichst viele Hautstellen bedecken. Cremen Sie alle unbedeckten Hautstellen mehrmals täglich mit Sonnencreme ein.
Im Sommer (Juni/Juli) ist die UV-Strahlung am gefährlichsten. Dann müssen Sie sich an sonnigen und auch an leicht bewölkten Tagen zusätzlich schützen. Kopf, Ohren und Nacken sind am meisten gefährdet. Tragen Sie deshalb bei Arbeiten an der Sonne einen Hut oder Helm mit Stirnblende und Nackenschutz oder arbeiten Sie im Schatten.
Auch die SRF berichtet über das Thema. Entdecken Sie den Artikel über den Schutz vor Sonne und Hitze: Nackte Oberkörper und kurze Hosen will die Suva ohnehin nicht mehr sehen. SRF fragt auf einer Grossbaustelle nach.
Gegen die schädliche Einwirkung von UV-Strahlung muss der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmassnahmen treffen (Art. 82 UVG). Die Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Schutzmassnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch die Abgabe und Verwendung von Sonnencreme und das Tragen von entsprechender Kleidung. Im Sommer (Juni/Juli) ist die UV-Strahlung am gefährlichsten. Gesicht, Kopf, Nacken und Ohren sind punkto hellem Hautkrebs besonders gefährdet. Deshalb ist wichtig, diese Hautstellen müssen Sie zusätzlich schützen.
Beispiele:
Wenn Sie in Ihrem Berufsleben über viele Jahre regelmässig der Sonne ausgesetzt sind oder früher waren, kann es sein, dass Sie an Hautkrebs leiden. Dabei kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Dies trifft insbesondere für Krankheiten von hellem Hautkrebs zu. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Arzt darüber, auch wenn Sie nicht mehr berufstätig sind. Es gilt die Symptome abzuklären und über das weiter Vorgehen zu entscheiden.