Stand: Januar 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.hbt-ag.ch (nachfolgend “Onlineshop” genannt) oder mittels Lieferungen von Waren und Material (nachfolgend “ Produkte “ genannt) und Dienstleistungen der Hebetech AG, Schufelistrasse 8, CH-8863 Buttikon (nachfolgend “Hebetech AG“ genannt) getätigt werden.
1.2 Mit jeder Bestellung stimmt der Kunde diesen zu.
1.3 Die Hebetech AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur, sofern Hebetech AG diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Information
2.1 Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
2.2 Die Hebetech AG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
2.3 Angaben über Masse, Gewichte, Tragfähigkeit und ähnliche Sacheigenschaften sind nur annähernd massgeblich.
2.4 Wenn (aus bestimmten Gründen) diese Werte für den Kunden von ausschlaggebender Bedeutung sind, hat er von der Hebetech AG eine schriftliche “Zusicherung” anzufordern.
2.5 Dem Kunden zumutbare Änderungen der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklungen sind vorbehalten.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
3.2 Ein Vertrag (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt) kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Versand der bestellten Ware an die zuletzt bekannte Adresse bzw. Abholung in Buttikon zustande. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
3.3 Bei Vorliegen einer Auftragsbestätigung ist ausschliesslich diese für den Inhalt des Vertrags massgebend, falls der Kunde den betreffenden Angaben nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. In den übrigen Fällen bestimmt sich der Inhalt gemäss Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.
4. Preise und Versandkosten
4.1 Alle publizierten Preise sind in der Regel CHF-Preise und verstehen sich ab Werk von der Hebetech AG.
4.2 Alle im Onlineshop publizierten Preise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.) beinhalten. Alle in Printmedien publizierten Preise verstehen sich exkl. MwSt., soweit nicht anders angegeben.
4.3 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können je nach Lieferadresse, Warenmenge und Artikel Versandkosten anfallen. Die genauen Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt. Weitere Kosten fallen bei der Belieferung innerhalb der Schweiz nicht an.
4.4 Die Hebetech AG ist bemüht, die Preise in den verwendeten Medien, Onlineshop, Kataloge, Prospekte usw., möglichst aktuell zu halten. Dennoch sind besonders bei Produkten, die starken Rohstoffpreisschwankungen unterliegen (z. B. Kunststoffe, Aluminium, hoch legierte Stähle, usw.), oder Wechselkursschwankungen Preisänderungen zum Katalog bzw. Onlineshop möglich. Solche werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
5. Lieferung / Abholung
5.1 Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Ausser der Kunde wünsche ausdrücklich eine Lieferung in ein von ihm bestimmtes Land.
5.2 Die Standardlieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, 1-2 Tage (Mo. – Fr.). Für einige Artikel (wie z. B. auf Kundenwunsch gefertigte Produkte) kann sich die Lieferzeit gemäss einer individuellen Absprache verlängern. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn diese von der Hebetech AG schriftlich bestätigt wurden.
5.3 Kommt die Hebetech AG in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die Hebetech AG dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Hebetech AG bestehen nicht.
5.4 Von Hebetech AG nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Massnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten aus den vorstehenden Gründen, befreien Hebetech AG für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Die Überschreitung der Lieferfrist aus genannten Gründen berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag, Verweigerung der Annahme und/oder zur Geltendmachung von allfälligem Schadenersatz.
5.5 Die bestellten Artikel werden dem Kunden durch den von Hebetech AG bzw. der bezeichneten Vertriebsgesellschaft bestimmten, externen Lieferdienst zugestellt. Nutzen und Gefahr des bestellten Artikels gehen auf den Kunden über, sobald der Artikel durch die Hebetech AG bzw. die Vertriebsgesellschaft dem Lieferdienst übergeben wurde. Die Hebetech AG haftet nur für die gehörige Aufgabe der Kaufsache beim Lieferdienst. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen.
5.6 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Hebetech AG zu Teillieferungen berechtigt. Aufgrund von Teillieferungen können dem Kunden zusätzlichen Kosten entstehen.
5.7 Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferungsversuchs scheitern, kann die Hebetech AG vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
5.8 Falls die bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft im Abholshop abgeholt werden, kann die Hebetech AG den Vertrag auflösen (stornieren).
6. Prüfpflicht
6.1 Gelieferte oder abgeholte Produkte müssen sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden geprüft werden.
6.2 Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
6.3 Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind der Hebetech AG innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Ein solches Produkt darf nicht in Betrieb genommen nehmen und muss in der Originalverpackung aufbewahrt werden.
7. Zahlung
7.1 Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
7.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse gibt die Hebetech AG ihre Bankverbindungen in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung bekannt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf das Konto der Hebetech AG zu überweisen.
7.3 Abhängig von Bonität, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und Auftragslaufzeit behält sich die Hebetech AG vor, eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung von Vorleistungen zu verlangen.
7.4 Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden der erfolgreichen Bestellung sofern nichts anderes vereinbart wird.
7.5 Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
7.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
8. Zahlungsverzug / Mahnung / Inkasso
8.1 Der Kaufpreis wird bei Lieferung auf Rechnung innert 30 Tagen nach Zustellung der Ware fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gerät der Kunde in Verzug.
8.2 Die Hebetech AG mahnt im Verzugsfall den Kunden 3 mal schriftlich oder telefonisch. Folgende Gebühren werden mit der Mahnung der Forderung fällig:
Mahnung nach 5 Tagen, ohne Gebühren
Mahnung nach 10 Tagen, ohne Gebühren
Letzte Mahnung nach 15 Tagen 20.- CHF
8.3 Wird der ausstehende Betrag auch nach der letzten Mahnung nicht bezahlt, wird die Forderung betrieben. Die Hebetech AG übergibt die Forderung zur Betreibung an das Unternehmen Creditreform Luzern Vogel AG.
9. Rückgaberecht
9.1 Kunden haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach Zustellung der Ware zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird ausgeübt durch Rücksendung der Ware, eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Rücksendung muss an Hebetech AG, Schufelistrasse 8, CH-8863 Buttikon gesendet werden.
9.2 Die Ware muss sich in einem originalverpackten, ungebrauchten, einwandfreien Zustand befinden. Sollten wir feststellen, dass die Ware Gebrauchsspuren aufweist oder beschädigt wurde, müssen wir leider die Annahme im Interesse unserer anderen Kunden verweigern.
9.3 Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Konsument.
9.4 Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden umgehend zurückerstattet.
9.5 Vorbehalten bleibt ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises resp. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder sofern vereinbart Rücksendungskosten der Ware. Kein Abzug erfolgt, wenn der Wertverlust auf einen zur Feststellung der Art, Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit der Waren notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Hebetech AG kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat bzw. bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
9.6 Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für folgende Produkte:
-
- Individuell konfigurierte Artikel
- Kundenspezifische Artikel
- Auf Kundenwunsch bestellte Artikel
- Sonderanfertigungen
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Hebetech AG. Der Kunde hält die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand und versichert sie zugunsten der Hebetech AG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung der Hebetech AG nicht gestattet.
11. Gewährleistung
11.1 Die Hebetech AG leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach ihrer Wahl durch Nacherfüllung, nämlich Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
11.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht für unerhebliche Mängel. Ein Recht des Kunden auf Minderung ist ausgeschlossen.
12. Haftung
Die Hebetech AG schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen aus. Gleiches gilt für Vertragsverletzungen von Hilfspersonen und Substituten. Es gelten die Untersuchungs- und Mängelrügepflichten nach Art. 201 ff OR, wobei der Hebetech AG erkennbare Mängel innerhalb 1 Woche nach Lieferung anzuzeigen sind, nicht erkennbare innerhalb 1 Woche nach Feststellung.
Jegliche Haftung für leichtes Verschulden sowie mittelbare oder indirekte Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, wird wegbedungen.
13. Datenschutz
Die Hebetech AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung der Hebetech AG. Diese kann über die Website der Hebetech AG sowie über den folgenden Link jederzeit eingesehen werden https://www.hbt-ag.ch/datenschutz.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Hebetech AG. Die Hebetech AG behält sich jedoch das Recht vor, auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden den Rechtsweg zu beschreiten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.211.1) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Anwendbar ist materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.